

Betriebliche Gesundheitsförderung
nach § 20 SGB V
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Warum profitiert Ihr Unternehmen durch betriebliche Gesundheitsförderung?
Immer mehr Arbeitgeber/innen sehen die Vorteile, die gesundheitsfördernde Maßnahmen für ihr Unternehmen darstellen. Indem Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/innen investieren, investieren Sie in ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Events bringen Ihre Mitarbeiter/innen nicht nur zusammen, sie fördern Ihr Image als Arbeitgeber/in und erzeugen Motivation sich mit dem eigenen Lebensstil auseinander zu setzen. Zufriedene, konzentrierte und gesunde Angestellte werden sich eher mit Ihrem Unternehmen identifizieren und bringen Sie so weiter nach vorne.
Drei gute Gründe für BGF

Mehr Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden
Eine Optimierung des eigenen Lebensstils verbessert nicht nur den allgemeinen Gesundheitszustand, sie beeinflusst auch unsere tägliche Leistungsfähigkeit. Mitarbeiter/innen, die sich fit und zufrieden fühlen, schaffen durch eine erhöhte Produktivität einen enormen Mehrwert für Ihr Unternehmen.

Verbesserung Ihres Firmen-Images
Indem Sie Ihren Mitarbeiter/innen die Teilnahme an modernen und ansprechenden Gesundheitsangeboten ermöglichen, kann dies nicht nur Ihre Attraktivität als Arbeitgeber/in für potentielle Bewerber/innen steigern, es kann auch zu einer gestärkten Mitarbeiterbindung führen.

Kostensenkung durch Weniger Fehlzeiten
Kranke oder nicht arbeitsfähige Arbeitnehmer/innen verursachen jährlich eine Menge an Kosten für deutsche Unternehmen. Mithilfe von Lebensstil optimierenden Strategien können wir den Fehlzeiten gemeinsam den Kampf ansagen und Ihre Mitarbeiter/innen aktiv auf ihrem Weg Richtung Gesundheit unterstützen.
Finanzielle Möglichkeiten der BGF

Unterstützung durch Krankenkassen
Den gesetzlichen Krankenkassen steht jährlich ein großer Topf an Fördergeldern für Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung. In der Regel können BGF-Maßnahmen durch Krankenkassen sowohl organisatorisch als auch finanziell unterstützt werden. Alle Regelungen hierzu sind im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands festgehalten.

Steuerfreie Arbeitgeberleistung
Als Arbeitgeber/in können Sie seit Beginn des Jahres 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro (bisher 500 €) für Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Seit dem 1. Januar 2019 sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des SGB V genügen“des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 3 Nr. 34 einkommensteuerfrei. Neu ist seit 2019, dass Anbieter der BGF-Maßnahmen gemäß § 20 Abs. 2 und 5 des SGB V eine Zertifizierung aufweisen müssen.